Rauchmelder

Rauchmelder

Erfahrungsgemäß sterben die meisten Menschen bei Bränden nicht an den Verbrennungen, sondern werden im Schlaf vom giftigen Brandrauch getötet – 2 Atemzüge können schon zum Tod führen!

Aus diesem Grund herrscht in Baden-Württemberg eine Rauchmelderpflicht. Dies bedeutet für Sie:

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)1 in der Fassung vom 5. März 2010:

(7)Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.

Unter www.rauchmelder-lebensretter.de sowie auf der Seiter der Landesregierung finden sie die genauen Bestimmungen, sowie weitere Informationen rund um das Thema Rauchmelder.


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Moderne Rauchmelder kosten etwa so viel wie 3 Kinobesuche,
Ihr Menschenleben ist unbezahlbar!